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Datenschutz im Terminal-Servicegeschäft

Datenschutz im Terminal-Servicegeschäft 

Datenschutz im Terminal-Servicegeschäft

Die DC elektronische Zahlungssysteme GmbH (DCEZ) wurde auf die card complete Service Bank AG (card complete) verschmolzen. Das Service von complete Terminals (POS-Terminals) und der Handel mit entsprechendem Zubehör werden seither unmittelbar von card complete erbracht; bestehende Serviceverträge werden unverändert fortgeführt.

card complete ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Terminal-Servicegeschäft datenschutzrechtlicher Verantwortlicher (Art. 4 Z 7 DSGVO). Dies umfasst insbesondere die Beschaffung, Lagerung, Logistik, Be- und Entladung, Parametrisierung, Konfiguration und Wartung der complete Terminals sowie die Servicierung von Kooperationspartnern, autorisierten Servicepartnern und Kartenorganisationen, denen ein Mitbenützungsrecht am complete Terminal eingeräumt wurde.

Zwecke, Rechtsgrundlage und Datenweitergabe

Zur Parametrisierung, Konfigurationsänderung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Terminals verarbeitet card complete die im Servicevertrag, in Bestellungen, Mitteilungen und Datenblättern des Servicekunden enthaltenen Firmen- und Geschäftsdaten, die Spezifikations-, Konfigurations- und Parameterdaten sowie die Produktakzeptanz der Terminals. Diese teils personenbezogenen Daten werden im technisch erforderlichen Umfang an Vertriebs-, Service-, Logistik- und Kooperationspartner sowie an Kreditinstitute (Acquirer) und Kartenorganisationen übermittelt; diese werden auch über Beginn und Ende eines Servicevertrages informiert. Die Verarbeitungen sind für den Betrieb der Terminals und die Abwicklung der Transaktionen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; bei Ansprechpersonen von Unternehmen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Als Kreditinstitut unterliegt card complete dem Bankgeheimnis nach § 38 BWG; Weitergaben erfolgen nur auf Grundlage der im Servicevertrag erteilten Zustimmung oder einer gesetzlichen Grundlage.

Keine Auftragsverarbeitervereinbarung erforderlich

Die Entscheidung über Zwecke und Mittel der Verarbeitung für Instandhaltung und Wartung ergibt sich aus dem Servicevertrag und liegt bei card complete. card complete ist gegenüber den Servicekunden daher grundsätzlich kein Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO); eine Vereinbarung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO ist nicht abzuschließen.

Datenschutzerklärung & Kontakt

Die ausführlichen Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in der Datenschutzerklärung der card complete im Abschnitt „POS-Terminals und Terminal-Service“. Für Anliegen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an den Datenschutzbeauftragten der card complete.

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